Der Zollwert einer Ware bildet die Grundlage für die Höhe und Berechnung der Einfuhrzölle.
Die EU Zollwertbestimmungen basierend auf dem WTO-Zollwertrecht sind sehr umfangreich und komplex.
Für eine Vielzahl von Umständen sind zusätzliche Leistungen in den Kaufpreis der Ware mit einzubeziehen, währenddessen andere Kosten abgezogen werden dürfen.
Hier passieren sehr schnell Fehler, mit der Folge, dass eine ungerechtfertigte Abgabenverkürzung in ein Finanzstrafverfahren münden kann.
Denkbar ist auch, dass mögliche Kaufpreisminderungen nicht berücksichtigt und somit höhere Einfuhrzölle bezahlt werden.
Kosten für Warenanalysen, Qualitätskontrolle, Entwicklungskosten, Beistellungen an den Produzenten, Gebühren für Lizenzen und Markenrechte, Transportkosten, Montage- und Errichtungskosten sind nur einige Beispiele und müssen je nach Geschäftsfall im Zollwert der Ware berücksichtigt werden oder nicht.
Hier sollte nichts riskiert und jedenfalls die Möglichkeit der Einsparung genutzt werden.