Entfall der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen
Die Europäische Kommission plant tiefgreifende Änderungen im Mehrwertsteuersystem.
Nach einem aktuellen Vorschlag der Kommission sollen hinkünftig steuerbefreite innergemeinschaftliche Warenlieferungen (dann bezeichnet als Intra-Union-Lieferung) nur mehr durch zertifizierte Steuerpflichtige durchgeführt werden dürfen. Für die Erlangung dieses bevorzugten Status ist die grundsätzliche Zuverlässigkeit des Unternehmens bei der Beachtung steuerlicher Vorschriften und ein hohes Maß der Kontrolle im Unternehmen notwendig bzw. muss auch eine ausreichende Zahlungsfähigkeit vorliegen.
Diese Vorgaben erinnern sehr stark an die Voraussetzungen für den AEO im Zollrecht, sodass zollrechtlich anerkannte AEOs automatisch auch als zertifizierte Steuerpflichtige zugelassen werden sollen.
Lieferungen an nicht zertifizierte Steuerpflichtige wären bei Umsetzung dieses Vorschlags dann stets mit dem MWST-Satz des Bestimmungslandes zu fakturieren. Diese Neuregelung zielt speziell auf den Mehrwertsteuerbetrug ab, der durch die aktuelle Regelung einer grundsätzlichen Steuerbefreiung von innergem. Lieferungen ermöglicht wird.
Neben den innergem. Lieferungen werden in diesem Vorschlag auch erstmals allgemeine Bestimmungen zum Konsignationslager und dem Reihengeschäft geschaffen und entsprechende Vereinfachungen vorgesehen.
Der ursprüngliche Umsetzungstermin mit 01.01.2019 wird jedenfalls nicht gehalten werden aber mit einer Umsetzung in naher Zukunft ist zu rechnen.