Fragebogen für die Ermächtigten Ausführer – Frist bis Monatsende

Unternehmen mit dem Status des Ermächtigten Ausführers, können in Eigenverantwortung und ohne Mitwirkung der Zollbehörde bzw. unabhängig vom Warenwert, die Präferenzursprung in Form der Ursprungserklärung bestätigen. Alljährlich zu Jahresbeginn ist aber dem Zollamt in Form des Fragebogens ZA 280 über die Nutzung dieser Vereinfachung zu berichten.

Bei Fragen und Unsicherheiten zu den Angaben im Fragebogen helfen wir gerne weiter.

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