Neue Dual Use Güterliste
Mit VO 2018/1922 hat die Europäische Kommission die Dual Use Güterliste neu veröffentlicht. Grund für die Änderung waren die neuesten technischen Entwicklungen und die damit verbundenen Anpassungen an die internationalen Kontrollregime.
Die Ausfuhr der in der Dual Use Warenliste genannten Güter ist genehmigungspflichtig. Bei hoch sensitiven Gütern (Angang IV) gelten die Beschränkungen auch bei der innergemeinschaftlichen Verbringung. Als Vereinfachung sieht die VO für die Ausfuhr einiger Güter zu bestimmten Zwecken eine EU-weit gültige Allgemeingenehmigung vor.
Die von der EU schon seit längerem geplante grundsätzliche Änderung der Dual Use Grundverordnung, bedeutet diese aktuelle Änderung noch nicht. Die neue Dual Use Verordnung wird voraussichtlich aber noch in diesem Jahr veröffentlicht und in Kraft treten.