Zahlreiche Regeln und gesetzliche Vorgaben beeinflussen das internationale Warengeschäft maßgeblich.
Zwar gilt der Grundsatz der Exportfreiheit, dennoch unterliegen jede Menge Güter einer Exportkontrolle und bedürfen für die Lieferung aus der Europäischen Union einer Ausfuhrbewilligung.
Neben den klassischen Militärgütern und Waffen sind aber auch die sogenannten Dual Use Waren zu berücksichtigen.
Hierbei handelt es sich um Waren, welche primär zivilen Charakter aufweisen, jedoch auch für die Entwicklung und Produktion von Waffen von Interesse sind.
Auf Basis von internationalen Abkommen, können daher diese Güter nicht frei ausgeführt werden, sondern unterliegen der Exportkontrolle, sofern gewisse technische Parameter erfüllt werden.
Zusätzlich zu den Bestimmung über militärische Güter sind auch weitere Beschränkungen für die unterschiedlichsten Waren zu beachten (Suchtmittel, Obst und Gemüse, Waren tierischen Ursprungs, Futter- und Lebensmittel, vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, Kulturgut, Abfälle, chemische Stoffe, uvm.)
Auch gibt es eine Überwachung für Gegenstände die der Folter und Unterdrückungen dienen bzw. sind zusätzlich auch die Embargobestimmungen gegenüber bestimmten Ländern und Personen zu beachten.
Die Bandbreite der Güter, die der Exportkontrolle unterliegen können, ist daher groß und vielfältig.
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