Unsere aktuellen Seminare
Zoll für Anfänger – 04.09.2024 17:00 – 20:00 Uhr
Trotz internationaler Liefertätigkeit ist für viele Unternehmen die Zollabwicklung ein Buch mit sieben Siegeln. Oftmals wird die Zollabfertigung nur als notwendiges Übel betrachtet. Das muss aber nicht sein. Vielmehr lässt sich durch die Vielfalt der Möglichkeiten des Zollrechts der Warenfluss und die Zollabwicklung kostengünstig gestalten. Insbesondere im Import sollte die Bezahlung von Einfuhrzöllen die letzte Konsequenz sein.
In diesem speziellen Seminar für Mitarbeiter ohne besondere Zollkenntnisse, verschaffen wir den Teilnehmern einen guten Überblick über das EU Zollrecht, die Möglichkeiten die Höhe der Einfuhrabgaben zu gestalten, die Verantwortung der beteiligten Personen und die notwendigen Dokumente für den internationalen Warenfluss.
Zollwert – Basis für die Berechnung der Eingangszölle – 02.10.2024 17:00 – 20:00 Uhr
Einfuhrzölle der EU werden fast immer als Prozentsatz des Warenwertes berechnet (Wertzölle). Der Kaufpreis einer Ware ist jedoch nur die grundlegende Basis für die Bewertung des Zollwertes. Oftmals beeinflussen verschiedene Faktoren den Kaufpreis einer Ware. Darunter fallen zB Beistellungen von Vormaterialien oder Werkzeug an den Produzenten, geistige Beistellungen wie Konstruktionspläne, Lieferkonditionen/Incoterms, Teilzahlungen der Ware an verschiedene Sublieferanten uvm. Aber auch zusätzliche Leistungen im Im- und Ausland (Analysekosten, Werbungskosten, Transportkosten, Verpackungskosten, Maklerprovisionen, Versicherungen, Montagekosten uvm) können Teil des Zollwertes sein. Es liegt in der Verantwortung des Importeurs, sämtliche Kosten der Ware aufzuzeigen, damit diese in den Zollwertberechnung einfließen können.
In diesem Seminar erfahren die Teilnehmer welche Kaufpreisbestandteile den Zollwert einer Ware beeinflussen und welche Informationen an den Zollagenten weitergegeben werden müssen, damit die richtige Höhe der Einfuhrabgaben erhoben wird. Unrichtige Zollwerte die zu einer Abgabenverkürzung führen, haben meist ein Finanzstrafverfahren zur Folge.
Tarifierung – Einreihung von Waren in den Zolltarif – 16.10.2024 17:00 – 20:00 Uhr
Die Zolltarifnummer einer Ware ist das Herzstück jeder Zollanmeldung. Durch die Zuordnung der Ware zu einer bestimmten Zolltarifnummer, leiten sich neben der Höhe der Einfuhrzölle auch sämtliche Rechtsfolgen einer Wareneinfuhr oder Warenausfuhr ab. Darüber wird auch die Zolltarifnummer für statistische Meldungen des Binnenmarktes benötigt (Intrastat). Dabei folgt die Zuordnung einer Ware in den Zolltarif bestimmten Regeln. Neben den Allgemeinen Vorschriften über die Einreihung sind auch die Anmerkungen zu jedem Abschnitt und Kapitel zu beachten. Zusätzliche Auslegungshilfen wie die Erläuterungen zum Zolltarif und die Veröffentlichung der verbindlichen Zolltarifauskünfte sind oftmals unverzichtbar.
In diesem Seminar erklären wir den Aufbau des Zolltarifs, die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften über die Einreihung von Waren und wie Konkurrenzen zwischen unterschiedlichen Zolltarifnummern gelöst werden müssen. Darüber hinaus präsentieren wir die Verwendung von Hilfsmittel (Stichwortverzeichnis, Erläuterungen zum Zolltarif, Einreihungsvorschriften der EU und die Datenbank der verbindlichen Zolltarifauskünfte).
Das Exportgeschäft von A-Z – Angebot bis Zahlung – 06.11.2024 17:00 – 20:00 Uhr
Im Vergleich zum Inlandsgeschäft ist der Export von zahlreichen zusätzlichen Risken geprägt. Darüber hinaus erschweren nationale Vorschriften der Zielländer die Abwicklung und regelmäßige Änderungen der Bestimmungen fordern jeden Exporteur. Auch sind je nach Warenart zusätzliche Dokumente notwendig und zu beschaffen. Nicht zuletzt gelten zahlreiche österr. Vorschriften wie Zollrecht, das Umsatzsteuergesetz oder die Exportkontrolle für viele Güter und Bestimmungsländer.
In diesem Seminar beleuchten wir die zahlreichen Aspekte des Exportgeschäfts von der Erstellung des Angebots bis zur den Möglichkeiten der Zahlungsabwicklung und Absicherung der Forderung. Insbesondere Quereinsteiger oder Personen mit wenig Exporterfahrung, erhalten hier einen kompakten Überblick über das Exportgeschäft und die Möglichkeiten der Steuerung von Risken.
Die Bedeutung der Incoterms im Zoll -und Steuerrecht – 27.11.2024 17:00 – 20:00 Uhr
Die internationalen Lieferklauseln der ICC (Incoterms®) werden primär dazu genutzt, die Rechte und Pflichten der Kaufparteien bei Liefergeschäften zu klären. Dennoch haben diese standardisierten Klauseln auch Auswirkung auf die Umsatzsteuer und die Bestimmungen im Zollrecht. So wird der zollrechtliche Ausführer je nach Lieferklausel unterschiedlich definiert und auch die Zuordnung der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen, ist abhängig von der Lieferklausel. Selbst im Import regeln die Klauseln die Abzugsfähigkeit der anfallenden EUSt.
In diesem Seminar wird anhand zahlreicher Beispiele die Auswirkung der Incoterms im Zoll- und Steuerrecht dargestellt. Da diese Komplexität insbesondere auch bei Reihengeschäften zum Tragen kommt, liegt hier ein Schwerpunkt der Schulung.
Rechte und Pflichten im Zollgeschäft – Vollmachten und Vertreter – 12.02.2025 17:00 – 20:00 Uhr
Zollabwicklungen werden in den allermeisten Fällen nicht vom Exporteur oder Importeur der Ware durchgeführt. Vielmehr bedient man sich hier eines Zollvertreters oder Zollagenten. Das Zollrecht kennt unterschiedliche Formen der Vertretung und je nach Vertretungsart wird der Importeur oder Exporteur zum Zollanmelder und Inhaber des Zollverfahrens. Auch werden dadurch dem Importeur oder Exporteur zoll- und zivilrechtliche Pflichten übertragen, ohne dass sich diese dessen meist bewusst sind. Falsche Angaben in der Zollanmeldung gehen dann zu Lasten des Exporteurs oder Importeurs.
In diesem Seminar erfahren Sie, welche Formen der Vertretung im Zollrecht üblicherweise angewendet werden und die Folgen daraus. Am Beispiel einschlägiger Vollmachten aus der täglichen Praxis, erkennen Sie dann, welche Pflichten an Sie übertragen wurden.
Die Exportkontrolle – Beschränkungen im Export – 26.02.2025 17:00 – 20:00 Uhr
Der Außenwirtschaftsverkehr der Europäischen Union ist grundsätzlich frei. Jedoch gibt es für zahlreiche Güter oder aber auch Bestimmungsländer Beschränkungen zu beachten. Somit muss vor Ausfuhr einer Ware stets geprüft werden, ob die Lieferung überhaupt zulässig ist, oder ob eine Ausfuhrgenehmigung notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Warenlieferungen in Länder, welche aktuell in einen Konflikt verwickelt sind, aber auch Lieferungen in sichere Länder wie die Schweiz oder USA können bewilligungspflichtigen Beschränkungen unterliegen. Eine Abgrenzung zwischen Dual-Use-Waren und militärischer Ausrüstung ist notwendig. Zusätzlich verkompliziert das US Re-exportkontrollrecht den Prüfungsaufwand, sofern US Waren oder Waren die US Komponenten enthalten, exportiert werden.
In diesem Seminar geben wir den Teilnehmern einen Überblick und Leitfaden, wie geprüft werden kann, ob internationale Liefergeschäfte von einer Exportbeschränkung erfasst sein können und wie die entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen beantragt werden können.
Warenursprung und Präferenzen – 19.03.2025 17:00 – 20:00 Uhr
Der Ursprung einer Ware ist im internationalen Warenverkehr von großer Bedeutung. Neben der Höhe der Einfuhrzölle wird auch die Handelspolitik über den Ursprung einer Ware geregelt. Entsprechend vielfältig sind deshalb die Möglichkeiten der Gestaltung aber auch der zu erfüllenden Pflichten. Zusätzlich erfordern regelmäßige Änderungen und neue Handelsabkommen, dass sich Unternehmen laufend mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Auch Unternehmer, die selbst keine Exporte durchführen sondern nur Verkäufe im Inland oder EU Binnenmarkt durchführen, müssen für die Ausstellung von Lieferantenerklärungen über entsprechende Kenntnisse im Ursprungsrecht verfügen.
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer einen Überblick mit welchen Ländern ein zollfreier Warenverkehr möglich ist, welche Nachweise für die Zollbefreiung zu erstellen sind und durch welche Produktionstätigkeiten der geforderte Warenursprung erzielt wird, damit der Ware beim Import die Zollbefreiung gewährt wird.
Die Lieferantenerklärung – 15.04.2025 17:00 – 20:00 Uhr
Um den Käufer im EU Binnenmarkt den Ursprung der gelieferten Ware formell bestätigen zu können, wurde die Lieferantenerklärung eingeführt. Darin wird dem EU Kunden der präferenziellen Ursprung der gelieferten Ware bestätigt, aber auch in welche Länder diese in weiterer Folge zollfrei eingeführt werden kann. Somit ist die Lieferantenerklärung die Grundlage für die geringere Abgabenerhebung der künftigen Exportlieferungen des Kunden. Entsprechend sorgfältig muss daher die Ausstellung der Erklärung erfolgen, damit es zu keiner strafbaren ungerechtfertigten Abgabenverkürzung kommt. Dadurch ist jeder Lieferant gefordert sich mit den Bestimmungen des zollrechtlichen Warenursprungs zu befassen, auch wenn er selbst gar keine Exporte durchführt.
In diesem Seminar bekommen Sie die wesentlichen Kenntnisse des Präferenzrechts vermittelt und was Händler aber auch Produzenten unbedingt beachten müssen, um eine Lieferantenerklärung ausstellen zu können. Insbesondere die harmlose Aufmachung des formlosen Wortlautes der Erklärung, lässt Unternehmer oftmals die Folgewirkungen einer falschen Erstellung unterschätzen.
Anmeldung
Dokumente im internationalen Handel -29.04.2025 17:00 – 20:00 Uhr
Für den grenzüberschreitenden Warenverkehr spielen Dokumente eine wichtige Rolle. Die Art und Form der Dokumente ergibt sich zum Einen aus gesetzlichen Vorgaben oder auch aus dem Frachtrecht, aber auch zahlreiche Vereinbarungen zwischen den Kaufparteien regeln, welche Dokumente beizubringen und zu besorgen sind. Darüber hinaus ist bei Akkreditivgeschäften akribisch auf die korrekte Ausstellung der Dokumente zu achten. Weiters bietet die Speditionswirtschaft mit eigens geschaffenen Dokumenten zusätzliche Sicherheiten für die Kaufparteien von Warenliefergeschäften.
In diesem Seminar werden die häufigsten Dokumente im Außenhandel dargestellt und welche Bedeutung ihnen zukommt bzw. wo und wie diese organisiert werden können. Durch kluge Anwendung der Dokumenten können auch Zahlungsrisiken vermindert werden.
Die Umsatzsteuer im Zoll und Außenhandel – 13.05.2025 17:00 – 20:00 Uhr
Die Umsatzsteuer wird erst so richtig im Außenhandel interessant und spannend. Zum einen gilt es festzustellen, ob überhaupt eine Steuerbarkeit in Österreich vorliegt und wenn ja, ob Steuerbefreiungen zur Anwendung kommen. Hier ist insbesondere die korrekte Bewertung und Zuordnung des steuerlichen Leistungsortes von großer Bedeutung. Eine zu Unrecht vorgenommen Steuerbefreiung geht stets zu Lasten des österr. Unternehmens. Ebenso gibt es im Import zahlreiche Fallstricke in Bezug auf die Einfuhrumsatzsteuer zu beachten.
In diesem Seminar vermitteln wir den Teilnehmern einen Überblick über das System der österr. Umsatzsteuer und die Möglichkeiten der Befreiung bzw. Bewertung ob überhaupt eine österr. Umsatzsteuer zur Anwendung kommt. Darüber hinaus werden auch Reihengeschäfte mit mehreren Beteiligten genau beleuchtet und wie diese gelöst werden. Meldungen in der UVA und notwendige Nachweisführungen in der Buchhaltung runden das Thema ab.
Zahlungsabwicklung im Exportgeschäft – 04.06.2025 17:00 – 20:00 Uhr
Insbesondere im Exportgeschäft ist die Bonitätsprüfung eines Kunden oftmals nur schwer möglich. Deshalb sollte hier durch die Vielfalt der Möglichkeiten in der Zahlungsabwicklung das Dubiosenrisiko gemindert werden. Zwischen der Möglichkeit der Vorauszahlung durch den Käufer bzw. einem möglichst langen Zahlungsziel nach Erhalt der Ware, können unterschiedliche Zahlungsformen vereinbart werden, um für beide Parteien des Kaufgeschäfts die größtmögliche Sicherheit zu bieten.
In diesem Seminar werden zunächst die zusätzlichen Risiken im Außenhandel beleuchtet. Weiters erfahren die Teilnehmer, welche Möglichkeiten der Zahlungsabwicklung es gibt und wie die Zahlung am besten abgesichert werden kann. Dabei werden die Vor- und Nachteile der jeweiligen Bankinstrumente wie zB CAD (Cash against documents) oder Akkreditiv gegenübergestellt bzw. der Ablauf der jeweiligen Zahlungsformen dargestellt.
Zollwissen für Disponenten des internationalen Warenverkehrs – 24.06.2025 17:00 – 20:00 Uhr
Sehr viele Mitarbeiter In der Transportbranche sind berufliche Quereinsteiger. Dies gilt auch für die Disposition des internationalen Warenverkehrs, welcher durch Zollvorschriften zusätzlich komplizierter wird. Deshalb sind hier zumindest Grundkenntnisse notwendig, um zu erkennen, welche Maßnahmen gesetzt werden müssen, damit es zu keinen Verstößen gegen das Zollgesetz kommt. Denn sofern bei Unregelmäßigkeiten kein Täter festgestellt werden kann, wird stets der Warenführer zur Verantwortung gezogen. Aus diesem Grund haben wir speziell für Quereinsteiger in der LKW-Disposition ein kompaktes Zollseminar entwickelt.
Im Rahmen dieses Seminars bekommen die Teilnehmer Grundkenntnisse des Zollrechts vermittelt, mit Schwerpunkt aus Sicht der LKW Disposition und welche Maßnahmen und Dokumente im grenzüberschreitenden Warenverkehr notwendig sind.