Der Ursprung einer Ware ist im internationalen Warenverkehr von großer Bedeutung.
Dabei wird unterschieden zwischen dem handelspolitischen Ursprung und dem Präferenzursprung.
Während der handelspolitische Ursprung primär für die Überwachung von Quoten, Kontingenten oder auch die Erhebung von Strafzöllen und Dumpingzöllen von Bedeutung ist, beeinflusst der Präferenzursprung im Rahmen von Freihandelsabkommen die Höhe der üblichen Einfuhrzölle.
Üblicherweise können nämlich Präferenzursprungswaren zollfrei im Partnerland eingeführt werden. Derzeit hat die Europäischen Union mit knapp 40 Ländern Freihandelsabkommen umgesetzt.
Für die Erzielung des Präferenzursprungs sind aber die Ursprungsregeln im jeweiligen Freihandelsabkommen zu prüfen und ob diese bei der Produktion der Waren in der EU erfüllt wurden.
Händler/Händlerinnen hingegen benötigen von Ihren EU-Lieferanten eine Lieferantenerklärung, um die entsprechenden Ursprungsnachweise bei Lieferungen an Kunden in den Partnerländern abgeben zu können.
Darüber hinaus verlangen auch manche Länder eine verpflichtende made-in Markierung auf Produkten.
Die Bewertung, in welchem Land bei der Produktion die wesentlichen Schritte gesetzt wurden, um der Ware die made-in Markierung zu verleihen, folgt aber wiederum eigenen Ansätzen.
Aufgrund der Vielseitigkeit des Themas, der Abkommen und auch unterschiedlichen Bestimmungen, kann man hier leicht den Überblick verlieren.
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